Kündigung
Der Unterricht endet mit der schriftlichen Kündigung durch die Erziehungsberechtigten
oder durch den erwachsenen Musikschüler.
Eine Kündigung ist nur zum Ende eines Semesters möglich.
Sie muss uns spätestens zwei Monate vorher schriftlich vorliegen,
also spätestens bis zum 31. Mai bzw. 30. November.